Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können BEG Förderung beantragen

Titelbild zum News-Artikel Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können BEG Förderung beantragen

28.05.2024

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW teilt soeben mit:
Ab sofort können weitere Gruppen staatliches Fördergeld aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Das Verfahren ist nun auch für selbstnutzende Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und für Wohnungseigentümergemeinschaften möglich.

Die Nachfrage ist groß – bisher sind bereits 27.000 Anträge eingegangen.

Eigentümer bestehender Einfamilienhäuser, die diese selbst bewohnen, konnten bereits seit dem 27. Februar Unterstützung für den Wechsel beantragen.

Eine Zusage gibt es bei Antragstellung über das KfW-Portal laut Ministerium bei vollständigen Unterlagen schon nach wenigen Minuten. Das Geld sei damit reserviert. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
  • für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Seit heute sind antragsberechtigt:

  • Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern
  • Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum

Planmäßig ab Ende August 2024 sind antragsberechtigt:

  • Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern
  • Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Sondereigentum

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima rät Interessenten, aktiv zu werden. Lieferschwierigkeiten bei Herstellern und Handwerkern seien Vergangenheit, versichert Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann: „Wer abwarte, bis Pläne für die kommunale Wärmeplanung stünden, riskiere neue Vorgaben. Deshalb: jetzt handeln, auch vor dem Hintergrund enger werdender Spielräume in künftigen Bundeshaushalten. Wer weiß, wie lange die aktuell hervorragende Förderkulisse Bestand hat.“