!WICHTIG! Einreichung der Schlussabrechnung für Corona-Hilfen bis 30. September 2024 zwingend erforderlich
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) betont, dass die endgültigen Förderbescheide der Corona-Wirtschaftshilfen zurückgefordert werden, falls die Schlussabrechnungen nicht fristgerecht